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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen.

Weiter ist das Amtsgericht zuständig in Betreuungssachen sowie für Beratungshilfe.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".


Für familiengerichtliche Verfahren, Vormundschaftsangelegenheiten, Adoptionsverfahren und Zwangsversteigerungsverfahren, Nachlassangelegenheiten des Amtsgerichtsbezirks Philippsburg und seit 01.10.2024 für Hinterlegungsverfahren ist ausschließlich das Amtsgericht Bruchsal zuständig. 



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